FAQ
TBA Sachsen
Fragen und Antworten zu relevanten Themen, die interessieren könnten
Wer zahlt die Tierkörperbeseitigung?
Der Tierbesitzer trägt nur 25% der Kosten für den Transport und die Beseitigung von Kadavern für Tierarten, für die Beiträge bei der Sächsischen Tierseuchenkasse zu entrichten sind. Die Erhebung dieser Gebühren erfolgt über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.
Die restlichen 75% der Kosten werden zu 33,3% vom Freistaat Sachsen, zu 33,3% von den sächsischen Kommunen und zu 8,4% von der Sächsischen Tierseuchenkasse getragen.
Quelle: Sächsische Tierseuchenkasse
24-Stunden-Auftragsannahme?
Die Anmeldung von toten Heim- oder Nutztieren sowie Schlachtabfällen zur Abholung rund um die Uhr ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Sind Sie Bestandskunde, dann können Sie online unser Formular nutzen. Oder sich per App an uns wenden.
Kann man auch direkt nach Lenz kommen?
Ja, das können Sie. Tierkörper können während der regulären Öffnungszeiten auch direkt am Standort in Priestewitz, Staudaer Straße 1 im Ortsteil Lenz abgegeben werden.
Was kostet eine Tierkörperbeseitigung?
Bei Nutztieren übernimmt die Tierseuchenkasse zusammen mit dem Freistaat Sachsen und den Kommunen einen Großteil der standardmäßigen Transport- und Entsorgungskosten (75 % Zuschuss bei meldepflichtigen Tierarten). Die entsprechenden Kosten finden Sie hier im Gebührenverzeichnis.
Kann ich auch meine Katze oder meinen Hund bei der TBA abgeben?
Auch das wäre möglich. Allerdings gibt es auch für liebgewordene kleinere Haustiere Alternativen zur Verwertung in der TBA Sachsen. Fragen Sie diesbezüglich bitte in Ihrer Tierarztpraxis.