- verendeten Tieren entsprechend Tiergesundheitsgesetz aus der Landwirtschaft, Wildtieren sowie allen Tieren aus privater Haltung und Tierheimen
- sonstigen tierischen Nebenprodukten, z.B. Konfiskaten, Blut, Federn, Knochen und Brütereiabflällen
- Aktuelles Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung (Stand 01.01.2020)
In dringenden Notfällen ist die Abholung von größeren Mengen Tierkörpern an Feiertagen und Wochenenden als Sonderentsorgung über die zuständige Rettungsleitstelle zu veranlassen.