Gesetzeskonforme, stabile und zuverlässige Verwertung von

  • verendeten Tieren entsprechend Tiergesundheitsgesetz aus der Landwirtschaft, Wildtieren sowie allen Tieren aus privater Haltung und Tierheimen
  • sonstigen tierischen Nebenprodukten, z.B. Konfiskaten, Blut, Federn, Knochen und Brütereiabflälle
  • Gebührenverzeichnis_Stand_01.01.2023
  • SatzungGebühren_9.Änderung
  • In dringenden Notfällen ist die Abholung von größeren Mengen Tierkörpern an Feiertagen und Wochenenden als Sonderentsorgung über die zuständige Rettungsleitstelle zu veranlassen.

Zertifizierter Fachbetrieb