- verendeten Tieren entsprechend Tiergesundheitsgesetz aus der Landwirtschaft, Wildtieren sowie allen Tieren aus privater Haltung und Tierheimen
- sonstigen tierischen Nebenprodukten, z.B. Konfiskaten, Blut, Federn, Knochen und Brütereiabflälle
- Gebührenverzeichnis Stand 01.01.2024
- Gebührensatzung 10. Änderung
- In dringenden Notfällen ist die Abholung von größeren Mengen Tierkörpern an Feiertagen und Wochenenden als Sonderentsorgung über die zuständige Rettungsleitstelle zu veranlassen.
Gesetzeskonforme, stabile und zuverlässige Verwertung von
Zertifizierter Fachbetrieb
![](https://www.tba-sachsen.de/wp-content/uploads/2020/09/tuev_icg_logo.png)
Öffnungszeiten
Mo-Do 7.00-16.00 Uhr
Fr 7.00-15.00 Uhr