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- verendeten Tieren entsprechend Tiergesundheitsgesetz aus der Landwirtschaft, Wildtieren sowie allen Tieren aus privater Haltung und Tierheimen
- sonstigen tierischen Nebenprodukten, z.B. Konfiskaten, Blut, Federn, Knochen und Brütereiabflälle
- Gebührenverzeichnis_Stand 01.01.2026
- Gebührensatzung_11.Änderung
- In dringenden Notfällen ist die Abholung von größeren Mengen Tierkörpern an Feiertagen und Wochenenden als Sonderentsorgung über die zuständige Rettungsleitstelle zu veranlassen.

