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Vom Abdecker zum modernen Verwertungsbetrieb
Seit dem Mittelalter, ca. 12. und 13. Jahrhundert,
sprechen wir von Tierkörperbeseitigung. In den damaligen
Wasenmeistereien, die an abgelegenen Orten außerhalb von
Wohnbebauungen angesiedelt waren, enthäutete man die
gefallenen Tiere, die dann der Fäulnis oder den Aasfressern
auf dem Wasenplatz überlassen wurden. Das Enthäuten
bezeichnete man auch als Abdecken, daraus der Berufsbegriff
"Abdecker".
Im 17. Jahrhundert ordnete der Herzog von Sachsen die
Beseitigung gefallener Tiere durch Abdecker an. Schon zu
dieser Zeit bemühte man sich, eine Verwertung anzugehen.
Seiler verarbeiteten Pferdeschwänze, Seifensieder den Talg
und die Häute wurden an Gerbereien verkauft.
Die Anerkennung als Handwerk konnten die Abdeckereien in
den Jahren ab 1810 erreichen. Gleichzeitig wurde mit der
Säuberung der Straßen und Felder von Tierkadavern ein
bedeutender Beitrag auf dem Gebiet der Seuchenhygiene durch
die Zunft geleistet.
Bereits ab 1880 wurde vom deutschen Landwirtschaftsrat
eine Gesetzgebung forciert, die die thermische Vernichtung
der Krankheitserreger durch Verbrennung oder Zerkochung der
Tierkadaver regelte.
1934 zählte man in Deutschland 7 224 gemeindliche
Verscharrungsplätze, 418 Wasenmeistereien und 418 thermische
Beseitigungsanlagen.
Im Februar 1939 wurden die Gesetzlichkeiten der
Tierkörperbeseitigung geschaffen. Die Zuständigkeit über
die Kadaverbeseitigung übergab der Gesetzgeber an die
Landkreise und die Kreisfreien Städte.
In dieser Zeit entstand die Tierkörperbeseitigungsanlage in
Lenz, die 1942 den Betrieb aufnahm.
Nach dem II. Weltkrieg entwickelte sich die Technik auf
dem Gebiet der Tierkörperbeseitigung und -verwertung nur im
Westteil von Deutschland weiter. Im Osten wurde diese Branche
stiefmütterlich behandelt.
Das heute geltende Tierkörperbeseitigungsrecht überträgt
die Verantwortung der Beseitigung von Kadavern und
gefährlichen tierischen Abfallstoffen jeweils nach
Landesrecht an die zuständigen Körperschaften des
öffentlichen Rechts und schreibt klar vor, wie Tierkörper,
Tierkörperteile und Erzeugnisse unschädlich zu entsorgen
und zu verarbeiten sind.
Seit der deutschen Wiedervereinigung verringerte sich
die Anzahl der bis dahin bestehenden 10 Anlagen in
Sachsen auf nunmehr 1 Verwertungsbetrieb. |
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Entwicklung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen
| 1942: |
Inbetriebnahme der Tierkörperverwertung Lenz |
| 1972: |
Umwandlung in einen Volkseigenen Betrieb (VEB) |
| 1991: |
Gründung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Lenz |
| 1996: |
Inbetriebnahme des Neubaus der Tierkörperbeseitigungsanlage (Kapazität bis 50.000 t/Jahr, Baukosten ca. 26 Mio. Euro netto) |
| 2004: |
Zusammenführung mit dem Zweckverband im damaligen Regierungsbezirk Chemnitz zum einheitlichen Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen |
| 2008: |
Inbetriebnahme der neu errichteten Kläranlage |
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